Ein Heimatarchivs vor Ort
In § 7 des Nds. Archivgesetztes werden die kommunalen Körperschaften verpflichtet, ihr Archivgut zu sichern. Dieser Satz darf nach Auffassung der Nds. Landesregierung (Weiße Mappe 2004) nicht nach Belieben interpretiert werden. Kommunalarchive sind keine “Luxusaufgabe“, die man nach Belieben wegsparen kann. Denn mit der Abgabe von Archivmaterial geben die Kommunen auch die Verfügungsgewalt über ihr historisches Gedächtnis und damit einen zentralen Bereich ihres Selbstverständnisses als selbstverwaltete Kommune ab.
Aber die Gemeinde Ganderkesee gibt sein Archivgut an das Niedersächsisches Landessarchiv, Standort Oldenburg, ab. Das ist rechtlich möglich.
Diese Verfahrensweise wirkt sich aber auf die heimat- und familienkundliche Forschung vor Ort aus, denn ohne unmittelbaren Zugang zu den regionalen Quellen wird eine Auswertung schwierig und unterbleibt dann. So verschwinden interessante geschichtliche Ereignisse im Dunkel des Archivs in Oldenburg. Ohne historische Kenntnisse wird auch eine Zukunftsplanung problematisch. Diese entkoppelt sich dann von der regionalen Kultur und Geschichte.
Eine Beendigung der Abgabe des Archivguts der Gemeinde an das Landesarchiv Oldenburg und die Einrichtung eigener Archivräume dürfte nicht zu erwarten sein. Das müssen wir akzeptieren. Aber, das Problem, dass uns Heimatforscher umtreibt, ist, dass Unterlagen, die wir im Ablauf unserer Forschungen gesammelt haben und die für die örtliche Forschung wichtig, aber nicht staatsarchivwürdig sind, verloren gehen. Dies ist in großen Teilen bereits bei Nachlässen der Heimatforscher Hans Grundmann und Bruno Warfelmann so geschehen. Ein kleiner Teil der Unterlagen von Warfelmann verwaltet Hermann Speckmann. Diese werden aber noch seinem Tod den Weg in die grüne Tonne finden.
Dann kommen die Unterlagen hinzu, die sich in Familien befinden und die vernichtet werden, wenn sich nicht eine Bewahrstelle findet.
Wir haben uns bei Mitgliedern des Gemeinderates ohne Erfolg bemüht, dass eine derartige Aufbewahrungsstelle eingerichtet wird. Das Ansinnen wurde von der Verwaltung mit dem Hinweis auf die hohen Kosten (wie Stahlschränke, Lüftungsmanagement) abgelehnt. Diese Ablehnungsgründe gehen aber völlig fehl, weil diese zwar für reguläre Archive gelten, nicht aber für die von uns gemeinte Bewahrstelle. Offenbar wurden diese Gründe nur angeführt, um die Ratsmitglieder zur Ablehnung zu bewegen.
Wir benötigen einen Raum zur Aufbewahrung der bezeichneten Unterlagen, zumeist Schriftgut, der mit Regalen, einem Schrank und Computer ausgestattet ist. Toilette in der Nähe. Die Kosten müsste die Gemeinde tragen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter müssten sich um die Bestände kümmern. Nach den Erfahrungen der Archive der Gemeinden Harpstedt, Bassum und Visbeck dürfte dies auch in der Gemeinde Ganderkesee möglich sein.
Ein örtliches Heimatarchiv könnte überdies mit Publikationen, Ausstellungen, Vorträgen und andere Veranstaltungen öffentlich präsent werden und damit für die Gemeinde werben. Für die 17 Heimatvereine in der Gemeinde Ganderkesee wäre ein zentrales Heimatarchiv ein Ort, Archivbestände zu lagern und sich zu vernetzen. Zu finden müssten sich Personen, die die Archivarbeit übernehmen. Nach den Erfahrungen des Archivs Bassum und Visbek dürfte das auch in der Gemeinde Ganderkesee möglich sein.